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Touristische Vermietung der eigenen Immobilie am Gardasee3

Dank internationaler Vermittlungsportale wie Airbnb oder HomeAway war es noch nie so einfach wie heute, mit der eigenen Immobilie zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Auch am Gardasee ist dieser Trend deutlich spürbar: Die Übernachtungen im Bereich der privaten Ferienvermietung steigen seit Jahren kontinuierlich.

 

Dadurch hat sich auch der Fokus vieler Kaufinteressenten verändert.

Viele Käufer suchen heute bewusst nach Immobilien, die sich nicht nur für den privaten Gebrauch eignen, sondern auch gut vermietbar sind. Grundsätzlich ist das problemlos möglich – du musst die touristische Nutzung lediglich bei der zuständigen Gemeinde und Provinz anmelden.

Privatpersonen können bei der Anmeldung zwischen zwei Varianten wählen: der Vermietung der gesamten Wohneinheit ohne Verpflegung oder der Vermietung einzelner Zimmer mit Frühstücksservice.

Bevor du deine Immobilie touristisch vermieten darfst, musst du sie bei der Gemeinde, der Provinz und der zuständigen Polizeidirektion registrieren. Ohne diese Anmeldung drohen hohe Bußgelder.

Die Einnahmen aus der Ferienvermietung unterliegen der Einkommenssteuer. Du kannst sie über eine pauschale Abgeltungssteuer von 21 Prozent der Mieteinnahmen versteuern.

Wenn du dich nicht selbst um die laufende Vermietung kümmern möchtest – oder einfach nicht vor Ort bist – kann es sinnvoll sein, eine Agentur zu beauftragen, die Buchungen, Reinigung, Gästekommunikation und Übergaben übernimmt.

Wenn du deine Immobilie nicht als Ferienunterkunft, sondern dauerhaft vermieten möchtest, gelten die italienischen Mieterschutzregelungen. Mieter haben in Italien sehr weitreichende Rechte, und ein laufendes Mietverhältnis zu beenden, ist für Vermieter oft äußerst schwierig.

 

Lass dich in diesem Fall unbedingt ausführlich von einem Rechtsanwalt beraten.

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