Agenturen für die Vermietung von Ferienimmobilien
Wenn Sie die regelmäßige Vermietung Ihrer Immobilie nicht selbst übernehmen möchten oder nicht vor Ort wohnen und sich nicht persönlich um bestimmte organisatorische Aufgaben kümmern können, ist es sinnvoll, Ihre Immobilie einer Agentur anzuvertrauen. Praktischerweise übernimmt die Agentur auch die Anmeldeformalitäten für die Ferienimmobilie, die meist nur auf Italienisch erfolgen und eine italienische zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) erfordern.
Neben zahlreichen Agenturen, die sich ausschließlich auf die Vermietung und Verwaltung von Ferienwohnungen spezialisiert haben, bieten mittlerweile auch immer mehr Immobilienagenturen diese als Zusatzleistung an. Fragen Sie einfach Ihren Immobilienmakler Ihres Vertrauens, ob und zu welchen Konditionen er diesen Service für Sie übernehmen kann bzw. welche Agentur er Ihnen empfehlen würde.
Manche Agenturen bieten ausschließlich ein Full-Service-Paket an und übernehmen die Vermietung Ihrer Ferienimmobilie komplett. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und nur ein Vertragsverhältnis mit der Agentur und nicht mit jedem einzelnen Urlauber unterhalten. Bei anderen Agenturen können Sie jedoch auch einzelne Leistungen wie Reinigung oder Schlüsselübergabe buchen.
Agenturen berechnen in der Regel entweder einen festen Prozentsatz des Mietpreises oder eine Pauschale für einzelne Leistungen. Unabhängig davon, für welche Leistungen Sie sich entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass der Prozentsatz bzw. der Festpreis alle Ansprüche der Agentur abdeckt und Ihnen keine wiederkehrenden Zusatzkosten entstehen. Prüfen Sie auch die Stornierungsbedingungen sorgfältig: Oftmals erhalten Sie im Falle einer Stornierung keine Rückerstattung, während die Agentur einen Teil der geleisteten Anzahlung einbehält.
Seit dem 1. Juni 2017 sind Vermietungsagenturen zudem verpflichtet, Mieteinnahmen im Namen des Immobilieneigentümers automatisch an das Finanzamt abzuführen. Da nicht oder verspätet gezahlte Steuern oft noch Jahre später mit hohen Bußgeldern und Zuschlägen geahndet werden, sollten Sie sich im Vorfeld vergewissern, dass die von Ihnen gewählte Agentur folgende Verpflichtungen erfüllt: Alle neuen Verträge müssen dem Finanzamt gemeldet werden; 21 % der Mieteinnahmen müssen von der Agentur einbehalten und mittels Formular „Modello F24“ an das Finanzamt abgeführt werden; hat sich der Immobilieneigentümer für die Pauschalbesteuerung entschieden, fallen keine weiteren Steuern an; werden die Einnahmen stattdessen als Teil der persönlichen Einkommensteuer deklariert, werden die bereits einbehaltenen 21 % als Vorauszahlung behandelt; und die Agentur muss dem Immobilieneigentümer eine Bestätigung über die gezahlten Beträge ausstellen.
Wie bei allen Immobilienverträgen sollten Sie vor der Unterzeichnung sicherstellen, dass Sie den gesamten Inhalt verstanden haben, insbesondere wenn der Vertrag auf Italienisch verfasst ist. In solchen Fällen ist es dringend ratsam, den Vertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen zu lassen oder gegen eine geringe Gebühr eine deutsche Kopie anzufordern. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Agentur gegenüber dem Mieter in eigenem Namen handelt, damit Sie nicht für das spätere Vertragsverhältnis zwischen Agentur und Mieter haftbar gemacht werden können.