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Anmeldung zum Wohnsitzwechsel

Seit April 2007 benötigen EU-Bürger in Italien keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Es gelten daher dieselben Anmeldebestimmungen wie für die einheimische Bevölkerung. Bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel nach Italien muss dieser innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim zuständigen Meldeamt ( ufficio anagrafe ) gemeldet werden.


Wenn Sie mit Ihrer gesamten Familie umziehen, genügt es, wenn ein Familienmitglied den Wohnsitzwechsel im Namen der anderen meldet. Die Übertragung Ihres Wohnsitzes ( Residentza ) sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, da sie sowohl rechtliche als auch steuerliche Folgen hat. Zwar profitieren Sie beim Kauf einer Immobilie in Italien von niedrigeren Grunderwerbsteuern, unterliegen aber gleichzeitig automatisch der italienischen Besteuerung Ihres gesamten weltweiten Einkommens. Dies gilt auch für die Erbschafts- und Schenkungssteuer ( Tassa di Successione/Donazione ).


Darüber hinaus kann ein Wohnsitzwechsel Auswirkungen auf die Zahlung Ihrer Rente ( pensione ) haben. Wenn der Umzug nicht dauerhaft, sondern nur für einen längeren Aufenthalt in Italien gedacht ist, genügt es, beim Einwohnermeldeamt eine Erklärung über den vorübergehenden Wohnsitz ( dichiarazione di domicilio temporaneo ) unter Vorlage Ihres Personalausweises einzureichen.

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