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Eintragung im Grundbuch

Grundbuch- und Katastersystem



In Italien gibt es, abgesehen von Südtirol und einigen kleineren Gebieten, kein Grundbuchsystem ( sistema tavolare ) wie in manchen anderen europäischen Ländern. Daher ist für die Übertragung von Eigentumsrechten keine Eintragung im Grundbuch erforderlich.


Da Immobilientransaktionen jedoch weiterhin öffentlich gemacht werden müssen, ist die Eintragung des Kaufvertrags im Grundbuch (Conservatoria dei Registri Immobiliari) zwingend erforderlich. Ohne diese Eintragung ist der Vertrag gegenüber Dritten rechtlich unwirksam.


Die Einträge im Grundbuch dienen der eindeutigen Dokumentation der Eigentumsverhältnisse einer Immobilie. Daher werden alle Eigentumsübertragungen – ob durch Verkauf oder Erbschaft – zusammen mit den entsprechenden notariell beglaubigten Verträgen oder Urkunden im Grundbuch eingetragen. Nur notariell beglaubigte Verträge können eingetragen werden.


Im Gegensatz dazu enthält das Kataster (Catasto) keine Informationen über Eigentumsverhältnisse. Stattdessen sind darin die technischen Daten eines Grundstücks verzeichnet. Man unterscheidet zwischen dem Nuovo Catasto Terreni (NCT) , das Grundstücke gemäß der Katasterkarte erfasst, und dem Nuovo Catasto Edilizio Urbano (NCEU) , das detaillierte Informationen zu Gebäuden und Bauwerken enthält, einschließlich der Katastereinnahmen (rendita catastale), die zur Berechnung des für die Besteuerung relevanten Katasterwerts (valore catastale) verwendet werden.


Das Katastersystem klassifiziert Grundstücke nach Art, Lage und Wertkategorie , vorwiegend für Steuerzwecke.


Art der Immobilie
A – Privatwohnungen
B – Öffentliche Gebäude
C – Gewerberäume
D – Industrielle Nutzung


Lage des Grundstücks
Zone A – Historisches Stadtzentrum
Zone B – Wohngebiete außerhalb des historischen Zentrums
Zone C – Neu erschlossene Wohngebiete
Zone D – Industriegebiete
Zone E – Landwirtschaftliche Nutzfläche
Zone F – Bereiche, die für öffentliche Infrastruktur und Einrichtungen vorgesehen sind
Zone G – Nicht bebaubares Land
Zone H – Geschützte Natur- oder Landschaftsgebiete


Immobilienwertkategorie
A/1 – Luxusresidenz
A/2 – Standard-Wohnimmobilie
A/3 – Wirtschaftlicher Wohnsitz
A/4 – Einfache Unterkunft
A/5 – Sehr einfache Unterkunft
A/6 – Ländliches Wohnhaus
A/7 – Kleines freistehendes Haus
A/8 – Freistehende Villa
A/9 – Schlösser oder Gebäude von bedeutendem historischem oder künstlerischem Wert
A/10 – Büros und Studios
A/11 – Regional charakteristische Häuser


Der Zugang zu Katasterdaten ist öffentlich. Katasterauszüge ( visure catastali ) können direkt beim zuständigen Katasteramt angefordert oder gegen eine geringe Gebühr online eingesehen werden. Diese Auszüge geben in der Regel auch den aktuellen Eigentümer des Grundstücks an.


Beim Kauf von Immobilien in Italien unterliegt der Käufer einer Reihe von einmaligen und wiederkehrenden Steuern und Gebühren, die mit dem Eigentum verbunden sind.

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