Denkmalgeschützte Immobilien
Beim Kauf denkmalgeschützter Gebäude ( Beni Cultural ) sollten Sie bedenken, dass diese in der Regel strengen Auflagen hinsichtlich möglicher Restaurierungsarbeiten unterliegen. Das bedeutet, dass Sie die Immobilie nicht einfach nach Ihren Wünschen renovieren oder verändern können, sondern strenge Vorschriften einhalten müssen. Lassen Sie sich daher vor einer Kaufentscheidung von einem Experten beraten, inwieweit Sie Veränderungen an der Immobilie vornehmen dürfen.
Darüber hinaus steht dem italienischen Staat ein Vorkaufsrecht ( dritto di prelazione ) auf denkmalgeschützte Immobilien zu. Lassen Sie vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags ( rogito ) vom Notar ( notaio ) prüfen, ob der Staat dieses Recht ausüben will.
Nach Unterzeichnung des Vorvertrags beantragt der Notar in der Regel die Bewilligung zur Verwaltung ( gestire ). Wird innerhalb von 60 Tagen kein Anspruch auf die Immobilie geltend gemacht, kann der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet werden. Andernfalls erlischt der Vorvertrag und der Käufer erhält seine Anzahlung zurück.