Grundbuch und Kataster
In Italien gibt es, abgesehen von Südtirol und einigen kleineren Gebieten, kein Grundbuchsystem ( sistema tavolare ). Für die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie ist daher keine Eintragung in ein Grundbuch erforderlich. Da Immobilienverträge dennoch öffentlich zugänglich sein müssen, ist die Registrierung des Kaufvertrags im sogenannten Grundbuch ( Conservatoria dei Registri Immobiliari ) zwingend erforderlich; andernfalls entfaltet der Vertrag gegenüber Dritten keine Rechtswirkung. Die Eintragungen im Grundbuch sollen die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie eindeutig aufzeigen. Deshalb werden dort alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums erfasst und die damit verbundenen Verträge oder Erbschaften abgelegt. Nur notariell beglaubigte Verträge können eingetragen werden. Das Kataster ( catasto ) hingegen gibt keine Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, sondern enthält lediglich technische Daten. Man unterscheidet zwischen dem Nuovo catasto terreni (NCT), das die Immobilie nach Katasterkarten registriert, und dem Nuovo catasto edilizio urbano (NCEU), das alle detaillierten Immobiliendaten erfasst, einschließlich des Katastereinkommens ( rendita catastale ), das zur Berechnung des steuerlich relevanten Katasterwerts ( valore catastale ) verwendet wird. Das Kataster klassifiziert Immobilien nach Art, Lage und Wertkategorie. Diese Kategorien werden hauptsächlich für Steuerzwecke verwendet. Art der Immobilie:
A – Wohngebäude
B – öffentliche Gebäude
C – Gewerbegebiete
D – gewerbliche Nutzung Lage des Grundstücks:
Zone A – Altstadt/historisches Zentrum
Zone B – Wohngebiete außerhalb des historischen Zentrums
Zone C – unbebaute Neubaugebiete
Zone D – Industriegebiete
Zone E – landwirtschaftliche Flächen
Zone F – öffentliche Einrichtungen und Anlagen
Zone G – nicht bebaubare Gebiete
Zone H – Natur- und Landschaftsschutzgebiete Wertkategorie des Grundstücks:
A/1 – Exklusiv
A/2 – Mittelklasse
A/3 – Preiswert
A/4 – Einfach
A/5 – Sehr einfach
A/6 – Ländlich
A/7 – Kleine Einfamilienhäuser
A/8 – Einfamilienhäuser
A/9 – Schlösser oder Gebäude von großer historischer oder künstlerischer Bedeutung
A/10 – Büros und Ateliers
A/11 – Regionsspezifische HäuserDer Zugang zu den Katasterdaten steht jedem offen. Katasterauszüge können beim Katasteramt angefordert oder gegen Gebühr online eingesehen werden. In diesen Auszügen ist in der Regel auch der aktuelle Eigentümer der Immobilie ersichtlich. Beim Kauf einer Immobilie in Italien sollten Käufer beachten, dass eine Reihe einmaliger und jährlich wiederkehrender Steuern und Gebühren anfallen.