Luxussteuer
Die Zusatzsteuer auf Luxusgüter wurde 2011 im Rahmen von Mario Montis Rettungsplan „Salva Italia“ eingeführt. Die sogenannte Luxussteuer gilt für Autos mit mehr als 185 kW, Boote über 14 Meter Länge sowie Flugzeuge aller Art. Wichtig: Die Steuer wird nur fällig, wenn Autos, Boote oder Flugzeuge in Italien zugelassen sind. Wird die Steuer verspätet, nur teilweise oder gar nicht bezahlt, wird eine zusätzliche Strafe in Höhe von 30 Prozent des geschuldeten Betrags fällig. Für Autos wurde die Zusatzabgabe, in Italien Superbollo genannt, erstmals im Juli 2011 eingeführt und galt zunächst für Fahrzeuge mit mehr als 225 kW. Zum 1. Januar 2012 wurde der Schwellenwert auf 185 kW gesenkt. Für jedes Kilowatt über dieser Grenze werden zusätzlich 20 Euro Steuer fällig. Es gelten folgende Ermäßigungen: 40 % Ermäßigung nach 5 Jahren (ab Baujahr), 70 % nach 10 Jahren, 85 % nach 15 Jahren und vollständige Befreiung nach 20 Jahren. Für Boote wurde die Luxussteuer im Mai 2011 eingeführt und galt damals für Schiffe mit einer Länge von über 10 Metern. Um die Bootsbranche zu unterstützen, wurde der Anwendungsbereich der Steuer mit dem Gesetz Decreto del Fare vom Juni 2013 reduziert, sodass derzeit nur Boote mit einer Länge von über 14 Metern der Steuer unterliegen, während der Steuersatz für Boote zwischen 14 und 20 Metern halbiert wurde. Für Flugzeuge beträgt die Steuer 0,75 € pro Kilo bis zu einem Gesamtgewicht von 1.000 kg und steigt auf bis zu 7,60 € pro Kilo für Flugzeuge über 10 Tonnen. Für Hubschrauber sind diese Werte um 50 % höher. Segelflugzeuge, Motorsegler, Tragschrauber und Heißluftballons hingegen zahlen eine feste Steuer von 450 Euro pro Jahr.