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Umzug mit Haustieren

Wenn Sie mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen nach Italien ziehen, müssen Sie einen ordnungsgemäß ausgestellten EU-Heimtierausweis mitführen. Dieses Dokument enthält alle relevanten Informationen über das Tier und seinen Besitzer, alle vorgeschriebenen Impfungen sowie einen Mikrochip zur Identifizierung. Bei Tieren, die vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet wurden, genügt eine deutlich lesbare Tätowierung. Der EU-Heimtierausweis kann von jedem autorisierten europäischen Tierarzt ausgestellt werden, und Daten aus früheren Impfheften können in den Ausweis übertragen werden. Neben der tierärztlichen Bescheinigung über eine gültige Tollwutimpfung sollte der Ausweis auch Angaben zu weiteren Impfungen und zum allgemeinen Gesundheitszustand des Tieres enthalten.

Wichtig für Hundebesitzer: Die Tollwutimpfung muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Italien gültig sein und darf mindestens 21 Tage, maximal jedoch ein Jahr zurückliegen. Maulkorb und Leine sind grundsätzlich mitzuführen. Der Transport in einer geeigneten Transportbox ist selbstverständlich, ebenso wie die Pflicht, die Hinterlassenschaften des Hundes umgehend zu beseitigen. Für andere Haustiere wie Nagetiere oder Vögel sind keine Zertifikate erforderlich. Pro Person dürfen grundsätzlich maximal fünf Tiere mitgeführt werden.

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