Kommunale Grundsteuer IMU
Die jährliche kommunale Grundsteuer auf Immobilien bestand bisher aus zwei Teilen: der IMU (Imposta Municipale), die von allen Immobilieneigentümern zu entrichten war, sofern sie die Immobilie nicht selbst bewohnten und diese nicht als Luxusimmobilie (Katasterkategorien A1, A8 und A9) eingestuft war, und der TASI (Tassa sui Servizi Indivisibili), über die die Gemeinden den Einwohnern unteilbare und nicht sichtbare Dienstleistungen wie Straßenbeleuchtung und Straßeninstandhaltung in Rechnung stellten. Mit dem Haushaltsgesetz 2020 wurde die TASI zum 1. Januar 2020 abgeschafft und direkt in die IMU integriert. Die Abschaffung der TASI kam insbesondere Mietern mit langfristigen Mietverträgen zugute, da sie je nach Gemeinde zwischen 10 % und 30 % der Steuerlast tragen mussten. Infolge der Abschaffung erhöhte sich der IMU-Satz von 7,6 ‰ auf 8,6 ‰. Die Kommunen haben zudem die Möglichkeit, den Satz um weitere 2,8 ‰ bis maximal 11,4 ‰ anzuheben, können ihn nun aber auch senken oder sogar ganz abschaffen.
Die Steuerbemessungsgrundlage der IMU ist das Katastereinkommen der Immobilie, das im Kaufvertrag oder im Katasterauszug aufgeführt ist. Dieser Betrag wird um einen Aufwertungsfaktor von 5 % erhöht und dann je nach Immobilientyp mit einem Korrekturkoeffizienten multipliziert: 160 für Wohnimmobilien (Kat. A1–A9; A11; C2–C7), 140 für Werkstätten (Kat. B1–B8; C3–C5), 80 für Bürogebäude (Kat. A10; D5), 65 für Lagerhallen, Industriegebäude und Hotels (Kat. D1–D4; D6–D10) und 55 für Einzelhandelsräume (Kat. C1). Beispiel: Katastereinkommen × 1,05 (5 % Aufwertungsfaktor), Ergebnis × 160 (Multiplikator für Wohnimmobilien), Ergebnis × Steuersatz (z. B. 8,6 ‰), Ergebnis (abzüglich etwaiger Abzüge) = zu zahlende IMU. Bei landwirtschaftlichen Flächen ist die Steuerbemessungsgrundlage das Katastereinkommen, aufgewertet um 25 % und wie folgt multipliziert: 75 für landwirtschaftliche Flächen im Besitz registrierter Landwirte und 135 für alle anderen landwirtschaftlichen Flächen.
Die IMU ist in zwei Raten fällig, am 16. Juni und 16. Dezember. Normalerweise erhalten Immobilieneigentümer vor jedem Fälligkeitstermin eine Mitteilung von der Gemeinde, in der sowohl der genaue Betrag als auch die verfügbaren Zahlungsmethoden angegeben sind. Wenn Sie Ihre Immobilie am Gardasee ausschließlich als Ferienhaus nutzen, geben Sie der Gemeinde unbedingt Ihre Wohnadresse an, damit alle Mitteilungen direkt an Sie gesendet werden und Sie rechtzeitig über Fristen informiert werden. Heutzutage kann die IMU auch einfach per Banküberweisung an die Gemeinde bezahlt werden. In Italien ist es jedoch üblicher, die Steuern per sogenanntem Modulo F24 oder per Einzahlungsschein bei der Post zu entrichten, der sowohl in gedruckter Form als auch online erhältlich ist. Mit dem Modulo F24 können Gemeindesteuern für mehrere Immobilien in verschiedenen Gemeinden auf einmal bezahlt werden, während bei der Verwendung eines Postbelegs oder einer einfachen Banküberweisung für jede Gemeinde eine separate Zahlung erforderlich ist. Bei allen Zahlungsmethoden müssen die Beträge auf den nächsten Euro aufgerundet werden, was auf dem Postbeleg durch vorausgefüllte Dezimalfelder vereinfacht wird.