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Das Kaufangebot

Nachdem Sie sich gründlich informiert und endgültig für eine Immobilie entschieden haben – und die Vermittlung über einen Makler erfolgt – werden Sie in den meisten Fällen aufgefordert, ein zeitlich begrenztes, unwiderrufliches Kaufangebot ( proposta irrevocabile d'acquisto ) abzugeben. Dabei handelt es sich um einen einseitigen Rechtsakt , das heißt, das Angebot ist nur für Sie als Käufer bindend. Nimmt der Verkäufer das Angebot an, sind Sie rechtlich zum Kauf verpflichtet. Verhandeln Sie hingegen direkt mit dem Eigentümer, kommt es meist ohne schriftliches Kaufangebot direkt zum Vorvertrag.

Das Kaufangebot muss bereits alle wesentlichen Punkte des späteren Kaufvertrags sowie eine Annahmefrist für den Verkäufer enthalten. Diese Frist beträgt in der Regel etwa zwei Wochen. Bei Abgabe Ihres Angebots wird in der Regel eine geringe Anzahlung verlangt, die der Immobilienmakler als Sicherheit einbehält. ⚠️ Während der gesamten Gültigkeitsdauer Ihres Angebots sind Sie strikt daran gebunden. Im Todesfall geht das Angebot sogar auf Ihre Erben über. Sollten Sie unerwartet zurücktreten, riskieren Sie den Verlust Ihrer Anzahlung und müssen gegebenenfalls trotzdem die vereinbarte Maklercourtage zahlen.

Die 14-tägige Frist gibt Ihnen genügend Zeit, mit Hilfe Ihres Anwalts und gegebenenfalls eines Gutachters die Immobilie gründlich zu prüfen. Durch die Überprüfung der Grundbücher und Katasterregister können Sie sicherstellen, dass keine Schulden, fehlende Baugenehmigungen, Mängel oder Ansprüche Dritter die Immobilie belasten (siehe auch Checkliste für den Immobilienkauf und Der Gutachter ).

Dem Verkäufer steht es hingegen frei, innerhalb der gesetzten Frist zu entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder ablehnt. Nimmt er das Angebot an, ist auch er an alle wesentlichen Bedingungen des künftigen Kaufvertrages gebunden und muss eine schriftliche Annahmeerklärung abgeben.

Weitere wichtige Hinweise zum Kaufangebot:

  • Sie sind nicht verpflichtet, den vollen Angebotspreis zu bieten. Sie können ein niedrigeres Angebot abgeben, das Sie idealerweise mit dem Hinweis auf Mängel oder notwendige Arbeiten an der Immobilie begründen.

  • Besonders rund um den Gardasee sind die Preise nach wie vor sehr hoch und Verkäufer verlangen oft unrealistisch hohe Beträge. In der Regel ist im Angebotspreis ein gewisser Verhandlungsspielraum einkalkuliert, selbst wenn dieser als Festpreis angegeben ist.

  • Beachten Sie, dass Sie ein bereits abgegebenes Angebot nicht reduzieren können. Sie können jedoch ein zweites, höheres Angebot abgeben, wenn Ihr erstes abgelehnt wurde.

  • Wirken Sie niemals „zu interessiert“, da dies Ihre Chancen verringert, einen niedrigeren Preis auszuhandeln. Erkundigen Sie sich immer, wie lange die Immobilie bereits auf dem Markt ist – längere Angebote deuten oft auf überteuerte Immobilien hin.

Sobald das Kaufangebot angenommen wurde, geht der Prozess zum Abschluss des Vorvertrags ( compromesso ) über. Siehe auch: Der Vorvertrag .

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