Registrierung einer Ferienimmobilie
Bevor Sie Ihre Immobilie zur touristischen Vermietung anbieten können, müssen Sie sie bei der Gemeinde, der Provinz und der regionalen Polizeibehörde anmelden. Alle Anmeldungen erfolgen online, Voraussetzung ist jedoch eine zertifizierte italienische E-Mail-Adresse, bekannt als PEC ( posta elettronica certificata ). Da die meisten Antragsformulare nur auf Italienisch verfügbar sind und dies oft die erste große Hürde darstellt, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder eine auf Ferienvermietung spezialisierte Agentur mit der Anmeldung zu beauftragen.
Nach Einreichung der Formulare haben die Institutionen 30 Tage Zeit, Einwände zu erheben. Verstreicht diese Frist ohne Einwände, gilt der Antrag automatisch als genehmigt und Sie können mit der Vermietung Ihrer Ferienimmobilie beginnen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, die Ankunft aller Gäste innerhalb von 48 Stunden bei der Polizeibehörde zu melden und alle Ankünfte, Abreisen und täglichen Belegungsdaten über das Online-Portal des Landes zu übermitteln. Je nach Gemeinde müssen Sie zudem eine Gästeliste einreichen und die Kurtaxe entweder monatlich oder zweimal jährlich entrichten. Die Höhe der Kurtaxe variiert von Gemeinde zu Gemeinde und muss daher vor Ort erfragt werden.
Da der Verwaltungsaufwand dieser wiederkehrenden Meldungen nicht zu unterschätzen ist, ist dies oft ein guter Grund, die Verwaltung Ihres Mietobjekts einer Agentur anzuvertrauen.
Gut zu wissen : Befindet sich Ihre Immobilie in einer Wohnanlage, informieren Sie unbedingt die Hausverwaltung vor der Ankunft Ihrer ersten Gäste. Insbesondere wenn Sie die Vermietung selbst abwickeln und Verträge direkt mit den Gästen abschließen, ist es außerdem wichtig zu prüfen, ob Ihre Versicherung Schäden abdeckt, die den Gästen oder von ihnen verursacht werden.