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Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Rechte und Pflichten des Vermieters
Nach dem italienischen Zivilgesetzbuch ( codice civile ) ist der Vermieter ( locatore ) verpflichtet, dem Mieter ( locatario/conduttore ) die Immobilie in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Mietminderung zu verlangen. Weiterhin muss der Vermieter die Immobilie in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand erhalten (er ist nur für größere Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich – kleinere Reparaturen sind direkt vom Mieter zu tragen) und eine ungestörte Nutzung gewährleisten. Im Gegenzug hat der Vermieter Anspruch auf regelmäßige und pünktliche Zahlung ( pagamento regolare ) der Miete und die ordnungsgemäße Rückgabe der Immobilie.

Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter hingegen ist nach dem italienischen Zivilgesetzbuch verpflichtet, die Immobilie zu übernehmen, pfleglich zu behandeln und die vereinbarte Miete ( canone d'affitto ) pünktlich zu zahlen. Der Mieter haftet auch für etwaigen Verlust oder Verschlechterung der Immobilie. Der Mieter hat Anspruch auf Übergabe einer mangelfreien ( privo di difetti ) Wohnung. Ist dies nicht der Fall, hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung ( riduzione d'affitto ) oder kann vom Vertrag zurücktreten ( recedere dal contratto ). Dauern Instandhaltungsarbeiten ( lavori di manutenzione ) an der Immobilie länger als 20 Tage, hat der Mieter für die gesamte Dauer der Arbeiten Anspruch auf Mietminderung. Wird die Immobilie durch die Renovierungsarbeiten teilweise oder vollständig unbewohnbar, kann der Mieter den Mietvertrag sogar ganz kündigen.

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