Einreichung eines unwiderruflichen Kaufangebots
Das Kaufangebot
Sobald Sie Ihre Recherche abgeschlossen und sich für eine Immobilie entschieden haben, werden Sie – sofern ein Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragt ist – in den meisten Fällen aufgefordert, ein verbindliches Kaufangebot (proposta irrevocabile d'acquisto) abzugeben. Dies ist eine einseitige rechtliche Verpflichtung, d. h. das Angebot ist nur für Sie als Käufer bindend. Nimmt der Verkäufer Ihr Angebot an, sind Sie rechtlich zum Kauf verpflichtet. Verhandeln Sie hingegen direkt mit dem Eigentümer, wird nach Einigung über den Preis üblicherweise direkt ein Vorvertrag abgeschlossen, ohne dass ein separates schriftliches Kaufangebot erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass das Kaufangebot bereits alle wesentlichen Bedingungen des zukünftigen Kaufvertrags sowie eine Annahmefrist für den Verkäufer enthalten muss, die üblicherweise etwa zwei Wochen beträgt. Bei Abgabe des Angebots ist in der Regel eine kleine Anzahlung fällig, die vom Immobilienmakler als Sicherheit verwahrt wird. Bis zum Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Im Falle Ihres Todes würde das Angebot sogar an Ihre Erben übergehen. Sollten Sie Ihr Angebot unerwartet zurückziehen wollen, riskieren Sie den Verlust Ihrer Anzahlung und sind in den meisten Fällen weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Maklerprovision verpflichtet.
Während dieser zweiwöchigen Frist haben Sie ausreichend Zeit, die Immobilie mithilfe Ihres Rechtsberaters und gegebenenfalls eines unabhängigen Gutachters sorgfältig zu prüfen. Durch die Einsichtnahme in das Grundbuch und die Katasterunterlagen können Sie sicherstellen, dass keine Schulden, fehlende Baugenehmigungen, bauliche Mängel oder sonstige Rechtsansprüche bestehen, die den Kauf erschweren oder gar verhindern könnten.
Der Verkäufer kann das Angebot innerhalb der festgelegten Frist annehmen oder ablehnen. Nimmt er das Angebot an, muss er alle relevanten Bedingungen, die später Bestandteil des Kaufvertrags werden, bereits erfüllen und seine Annahme schriftlich bestätigen.
Sie sind nicht verpflichtet, den vollen Angebotspreis zu bieten; selbstverständlich können Sie auch ein niedrigeres Angebot abgeben. In diesem Fall empfiehlt es sich, etwaige Mängel oder Schwächen der Immobilie aufzuzeigen, um Ihre Preisminderung zu begründen. Rund um den Gardasee sind die Preise nach wie vor relativ hoch, und Immobilien werden häufig mit unrealistisch überhöhten Preisvorstellungen angeboten. In den meisten Fällen hat der Eigentümer bereits einen gewissen Verhandlungsspielraum einkalkuliert, selbst wenn die Immobilie offiziell mit einem Festpreis inseriert ist.
Bedenken Sie, dass Sie Ihr Angebot nach der Abgabe nicht mehr senken können.
Sie können jedoch ein zweites, höheres Angebot abgeben, falls Ihr erstes abgelehnt wurde. Vermeiden Sie es generell, zu eifrig oder übermäßig interessiert zu wirken, da dies Ihre Chancen auf einen besseren Preis verringert. Fragen Sie immer nach, wie lange die Immobilie bereits auf dem Markt ist, denn eine lange Angebotsdauer deutet oft auf einen überteuerten Preis hin.
Sobald Ihr Kaufangebot angenommen wurde, ist der nächste Schritt die Unterzeichnung des Vorvertrags. Weitere Informationen finden Sie unter „Vorvertrag“.