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Besteuerung von Mieteinnahmen

Natürlich unterliegen auch in Italien die Einkünfte aus der privaten Ferienvermietung der Einkommensteuer. Diese muss entweder über eine Quellensteuer abgeführt oder in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Soweit die Theorie. In der Praxis haben Stichprobenkontrollen der italienischen Steuerbehörden gezeigt, dass in der Vergangenheit nicht mehr als 25 % der Mieteinnahmen aus der Ferienvermietung tatsächlich angegeben wurden.

Aus diesem Grund trat am 1. Juni 2017 ein Gesetz in Kraft, das gegen Schwarzmieten vorgehen soll. Agenturen und Online-Vermietungsplattformen sind seitdem dafür verantwortlich, automatisch eine Pauschalsteuer in Höhe von 21 Prozent des Mietpreises einzubehalten und im Namen der Eigentümer an das Finanzamt abzuführen.

Natürlich hat dieses Gesetz die nicht deklarierte Ferienvermietung nicht vollständig gestoppt, zumal viele Immobilien weiterhin über persönliche Kontakte vermietet werden. Zudem hat das Gesetz diese Pflichten bisher nicht vollständig auf die großen internationalen Buchungsplattformen übertragen. Wenn Sie Ihre Immobilie selbstständig über solche Portale vermieten, bleiben Sie daher persönlich für die vollständige und pünktliche Zahlung der anfallenden Steuern verantwortlich.

Aufmerksamkeit!
Die Strafen für nicht oder verspätet gezahlte Steuern liegen zwischen 250 und 2.000 Euro. Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen reduziert sich die Strafe um 50 %. Immobilienbesitzer, die ihre Häuser am Gardasee über diese Kanäle vermieten, sollten stets sorgfältig prüfen, ob die von ihnen genutzten Agenturen oder Plattformen ihren Steuerpflichten tatsächlich nachkommen. Andernfalls wird dringend empfohlen, einen Steuerberater zu beauftragen, um sicherzustellen, dass alle auf Mieteinnahmen fälligen Steuern ordnungsgemäß und pünktlich gezahlt werden.

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