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Der geregelte Mietvertrag

„Contratto di locazione a canone concordato“ oder „3+2“
Beim „contratto di locazione a canone concordato“ handelt es sich um einen sogenannten „regulierten Vertrag“, da hier nicht nur die Laufzeit ( decorrenza ), sondern auch Mindest- und Höchstmietwerte auf kommunaler Ebene festgelegt werden.

Da es sich bei diesen Verträgen um eine Form des Mieterschutzes ( locatario/conduttore ) handelt, werden sie durch Steuervorteile für den Vermieter ( locatore ) stark gefördert. So wird beispielsweise die Einkommenssteuer ( imposta sul reddito ) auf Mieteinnahmen um bis zu 30 % gesenkt und die Gebühren für die Vertragsregistrierung um zwei Drittel reduziert.

Geregelte Verträge haben eine Laufzeit von drei Jahren mit automatischer Verlängerung ( tacito rinnovo ) um weitere zwei Jahre. Nach insgesamt fünf Jahren kann der Mietvertrag, wie auch freie Verträge, von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ( disdetta ) muss per Einschreiben ( raccomandata ) erfolgen; andernfalls verlängert sich der Mietvertrag automatisch um weitere fünf Jahre. Die Kündigung kann innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Einschreibens angefochten werden; andernfalls gilt sie als angenommen.

Auch der regulierte Mietvertrag kann nach Ablauf der ersten drei Jahre gekündigt werden. Dies erfordert wiederum eine eingeschriebene Kündigung mit einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Ende der drei Jahre und unter Angabe triftiger Gründe. Der Vermieter muss die Immobilie dann innerhalb von zwölf Monaten dem in der Kündigung angegebenen Zweck entsprechend nutzen; andernfalls hat der gekündigte Mieter das Recht, Schadensersatz ( risarcimento del danno ) zu verlangen oder den Mietvertrag zu den alten Bedingungen wieder aufzunehmen.

Während der Mietdauer erhöht sich die Miete jährlich automatisch um den vom italienischen Statistikamt ( ISTAT ) festgelegten Index. Bei regulierten Verträgen wird dieser Index mit 75 % als Grundlage für Mieterhöhungen herangezogen. Darüber hinausgehende Änderungen der Vertragsbedingungen können nur zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit (also nach fünf Jahren) vereinbart werden und müssen per Einschreiben mitgeteilt werden.

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