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Die Hypothek

Beim Kauf einer Immobilie muss der Käufer in der Regel ein Darlehen ( mutuo ) aufnehmen. Zur Absicherung dieses Darlehens ist es in Italien auch möglich, die erworbene Immobilie mit Hypotheken ( ipoteche ) zu belasten. Diese haben eine Laufzeit ( decorrenza ) von 20 Jahren und erlöschen nach Ablauf dieser Frist automatisch. Werden die Verpflichtungen nicht wie vereinbart erfüllt, kann es auch in Italien zur Zwangsvollstreckung ( asta giudiziaria ) kommen.

Wenn Sie einen Kredit mit einer Hypothek absichern möchten, verlangt die Bank in der Regel eine grobe Schätzung ( valutazione ) der Immobilie, um sicherzustellen, dass der Wert ( valore ) der Immobilie für das beantragte Darlehen ausreicht. Achten Sie darauf, dass Sie im Falle einer Ablehnung der Hypothek vom Kauf zurücktreten ( rescindere dal contratto ) können, ohne dass Vertragsstrafen ( penale ) anfallen oder gar die Anzahlung ( caparra ) verloren geht.

Die Hypothek entsteht durch Eintragung ins Grundbuch ( registro immobiliare ). Hierzu ist entweder eine notarielle Beglaubigung ( certificazione notarile ) oder zumindest eine privatschriftliche Erklärung ( scrittura privata ) erforderlich.

Die Hypothekenklausel
Unabhängig davon, ob Sie eine Hypothek aufnehmen müssen oder nicht, sollten Sie in jedem Fall eine sogenannte Hypothekenklausel in den Vorvertrag aufnehmen. Diese besagt, dass Sie als Käufer vom Kauf entbunden sind, wenn Sie keine Hypothekenzusage von der Bank erhalten. In diesem Fall können Sie vom Kauf zurücktreten, ohne Ihre Anzahlung zu verlieren. Fehlt diese Bedingungsklausel im Vorvertrag, riskieren Sie den Verlust Ihrer Anzahlung und werden im schlimmsten Fall sogar zum Abschluss des Kaufs gezwungen.

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