Der Studentenmietvertrag
„Contratto per studenti universitari“
Der „contratto per studenti universitari“ ist Studierenden vorbehalten, deren Hauptwohnsitz ( residenza ) an einem anderen Ort liegt und eine Laufzeit ( decorrenza ) von sechs bis 36 Monaten hat. Diese Art von Vertrag kann von einzelnen Studierenden, Studierendengruppen oder auch dem Amt für Studienfinanzierung abgeschlossen werden.
Wie bei dieser Art von Vereinbarung wird die Miete ( canone d'affitto ) zwischen den Parteien vereinbart, muss jedoch kommunal festgelegte Mindest- und Höchstwerte einhalten.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Mietvertrag automatisch ( tacito rinnovo ), sofern er nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ( termine di preavviso ) gekündigt wird. Voraussetzung für die Verlängerung ist stets der Nachweis der Immatrikulation ( iscrizione ) für einen Studiengang ( corso di laurea ) an einer örtlichen Universität. Bei Vorliegen „schwerwiegender Gründe“ ( gravi motivi ) kann der Mieter ( conduttore/locatario ) den Mietvertrag jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Wurde der Vertrag von einer Gruppe von Studierenden unterzeichnet, gilt die Kündigung nur für den einzelnen Studierenden, nicht für die gesamte Gruppe.