Der Übergangsmietvertrag
„Contratto di locazione di natura transitoria“
Der „contratto di locazione di natura transitoria“ kann für eine Dauer zwischen einem und 18 Monaten abgeschlossen werden und darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Vermieter oder der Mieter einen vorübergehenden Bedarf ( esigenze temporanee ) nachweisen kann – ein klassisches Beispiel hierfür sind vorübergehende Arbeitseinsätze im Ausland.
Die monatliche Miete wird zwischen den Parteien vereinbart. In Großstädten und deren Vororten ist diese an kommunal festgelegte Mindest- und Höchstwerte gebunden. In allen anderen Gebieten kann die Miete zwischen den Parteien frei festgelegt werden.
Eine Verlängerung des Vertrages zu den gleichen Bedingungen ( condizioni contratuali ) ist nur möglich, wenn bei der Verlängerung ( rinnovo del contratto ) erneut der Nachweis ( dimostrazione ) des vorübergehenden Bedarfs erbracht wird. Andernfalls wandelt sich der Vertrag automatisch in einen unentgeltlichen Vertrag mit einer Laufzeit von 4+4 Jahren um (siehe Der unentgeltliche Mietvertrag ).