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Müllgebühren

Seit 2014 werden in Italien die kommunalen Müllgebühren unter dem Namen TARI ( Tassa sui Rifiuti ) erhoben. Die Gebühr berechnet sich aus einem festen und einem variablen Anteil. Für den festen Anteil der TARI wird die Wohnfläche der Immobilie mit einem festen Einheitssatz multipliziert. Der variable Anteil der TARI basiert auf der Anzahl der in der Immobilie gemeldeten Personen. TARI muss jeder entrichten, der in Italien ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt oder bewohnt. Bei Mietimmobilien trägt selbstverständlich der Mieter die Gebühr. Wird eine Immobilie weniger als sechs Monate bewohnt (zum Beispiel durch Kurzzeitmietverträge), ist die TARI vom Eigentümer zu entrichten und berechnet sich in diesem Fall nach der tatsächlich genutzten Anzahl von Tagen.

Gemeinden haben zudem die Möglichkeit, in bestimmten Situationen besondere Ermäßigungen oder Befreiungen zu gewähren, etwa für leerstehende oder unbewohnbare Immobilien, Immobilien, die nur saisonal oder unregelmäßig genutzt werden, Wohngebäude, deren Bewohner mehr als sechs Monate im Jahr im Ausland leben, oder landwirtschaftliche Gebäude, die als Wohngebäude genutzt werden.

Wie bei der Grundsteuer können auch die Müllgebühren in zwei Raten bezahlt werden. Da sowohl die Höhe als auch die Fälligkeitstermine der TARI von jeder Gemeinde individuell festgelegt werden, ist eine pauschale Regelung nicht möglich. Genauere Informationen erhalten Sie direkt bei der Gemeinde oder auf deren Website. Die Zahlung kann über das Modulo F24 , per Bank- oder Postüberweisung oder per Online-Banking erfolgen.

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