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Immobilien mieten und vermieten

Informationen für Mieter und Vermieter

In Italien ist das Mietrecht sehr streng und begünstigt in erster Linie Mieter. Dies gilt insbesondere für unmöblierte Wohnungen, weshalb die meisten Immobilien in der Gardasee-Region möbliert vermietet werden – oft zum Nachteil der Mieter. Grundsätzlich muss jeder Mietvertrag, der länger als 30 Tage dauert, registriert werden, und die Mietzahlungen müssen über eine nachvollziehbare Methode, wie beispielsweise eine Banküberweisung, erfolgen.


Mietverträge in Italien

Für die private Nutzung einer Immobilie unterscheidet das italienische Recht zwischen vier Arten von Mietverträgen. Ein schriftlicher Vertrag ist für die Gültigkeit aller Verträge zwingend erforderlich:



Kosten

Zusätzlich zur monatlichen Miete fallen beim Abschluss eines Mietvertrags in Italien weitere Kosten an, wie zum Beispiel Stempelgebühren (marche da bollo), Maklerprovision, Kaution und Registrierungsgebühren:



Weitere Informationen

Nachfolgend finden Sie einige zusätzliche Informationen, die hilfreich sein könnten:



Ferienwohnungen

Immer mehr Käufer möchten ihr Zweitwohnsitz am Gardasee nicht nur privat nutzen, sondern auch als lukratives Nebengeschäft betreiben. Um eine Immobilie als Ferienhaus zur touristischen Vermietung anzubieten, sind einige Schritte erforderlich. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Bereich „Ferienvermietung“ .

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